sonstige Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Priestewitz
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan
„Mobilheime Blattersleben“ der Gemeinde Priestewitz, OT Blattersleben
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Priestewitz hat in seiner Sitzung vom 26.02.2025 den Entwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Mobilheime Blattersleben“ der Gemeinde Priestewitz, OT Blattersleben gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 284 und 27/1 (teilweise) in der Gemarkung Blattersleben (s. Übersichtsplan).
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung Oktober 2024 sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen, erfolgt in der Zeit
vom 07.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025
elektronisch auf der Homepage der Gemeinde Priestewitz unter https://www.priestewitz.de/de/bauleitplanung.html sowie auf dem Beteiligungsportal des
Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Priestewitz, Staudaer Straße 1, Zimmer 106, 01561Priestewitz zu den folgenden Zeiten:
Montag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 07.45 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:
Gutachten:
• Artenschutzfachbeitrag (Januar 2024)
• Kurzgutachten Schallschutznachweis (September 2024)
Umweltbericht mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter:
• Fläche – Vorbelastung des Standortes
• Boden – Bodenfunktionen, Vorbelastung, Eingriffs- und Ausgleichsplanung
• Wasser – Grundwasserverhältnisse, Grundwasserneubildung, Auswirkungen auf mögliche Grundwasserverschmutzungen und Niederschlagswasserversickerung
• Pflanzen und Tiere – vorhandene Biotoptypen, vorhandenes Arteninventar, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
• Mensch – Verkehrslärm der K8554, Anlagenlärm
• Landschaftsbild – visuelle Wirkung des Vorhabens
• Klima / Luft – lokalklimatische Verhältnisse und Auswirkungen
• Kultur- und Sachgüter – keine Betroffenheit
• Schutzgebiete gemäß BNatSchG sowie Natura 2000-Gebiete – keine Betroffenheit
• Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen:
• Landratsamt Meißen vom 15.05.2024
o zur Niederschlagswasserversickerung und Grundwasserbeeinträchtigung
o zu Kompensationsmaßnahmen
o zu Immissionen der Zottewitzer Straße (K8554)
• Landesamt für Archäologie Dresden vom 18.03.2024
o zur Lage im Bodendenkmalbereich „mittelalterlicher Ortskern [D-44100-01]“
• Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Dresden vom 17.04.2024
o zur Radioaktivität und Geologie
Hinweise:
Stellungnahmen zum Planentwurf sollen vorrangig elektronisch an gemeinde@priestewitz.de abgegeben werden.
Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können außerdem während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Gemeindeverwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Gemeinderat.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.