Corona - aktuelle Informationen

 

Anerkanntes Testzentrum in Priestewitz

Um rechtzeitig Infektionsketten durchbrechen zu können sind umfassende Testungen nötig - unabhängig vom Impf - oder Genesenenstatus. Daher werden wieder kostenlose Bürgertests angeboten.

Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten im Landkreis Meißen finden Sie unter folgendem Link: Landkreis Meißen - Coronavirus (kreis-meissen.org) 

Auch in Priestewitz besteht dank der Priestewitzer PflegeTeam mit Vertrauen GmbH die Möglichkeit zum Coronatest:
Wo: Priestewitzer PflegeTeam mit Vertrauen GmbH, Großenhainer Str. 17, in 01561 Priestewitz
Testungen sind nach Terminabsprache möglich: Tel. 03522-5294142 oder 0174-7597109
Eine Bescheinigung des Testes erhält man vor Ort.

Mitzubringen sind?

  • Krankenversicherungskarte,
  • Personaldokument bei Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind



Allgemeine Hinweise

Die Sächsische Staatsregierung hat sich auf eine neue Corona-Schutz-Verordnung verständigt. Sie tritt am 11. September 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 30. September 2022 befristet. Im Wesentlichen werden damit die bisherigen Schutzmaßnahmen verlängert. Lediglich in Teilbereichen wurde eine Anpassung in Anlehnung an die Regelungen anderer Bundesländer vorgenommen.

Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht in einigen Bereichen angepasst. So muss in Krankenhäusern und Arztpraxen nur noch eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Es wird hier aber weiterhin das Tragen einer FFP-2-Maske empfohlen, wenn direkter Kontakt mit vulnerablen Personen besteht. In Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen ausgebildet oder beschäftigt sind, entfällt die Maskenpflicht für die zur Beschäftigung oder Ausbildung betreuten Menschen mit Behinderungen.

Weitere Änderungen betreffen die Testregelungen in Gesundheitseinrichtungen: Geimpfte oder genesene Beschäftigte z. B. in Pflegeeinrichtungen oder Pflegediensten müssen zweimal – statt wie bisher dreimal – in der Woche einen Testnachweis vorlegen. Andernfalls ist weiterhin ein tagesaktueller Test erforderlich. Besucher benötigen für den Zutritt wie bisher jeweils einen negativen Test, unabhängig vom Impfstatus.

Abweichend davon unterliegen geimpfte wie genesene Beschäftigte und Besucher von Krankenhäusern keiner Testpflicht. Alle übrigen Mitarbeiter benötigen zweimal wöchentlich einen negativen Testnachweis. Für Besucher ohne Impf- oder Genesenennachweis ist wie bislang auch ein tagesaktueller Test für den Zutritt erforderlich. Darüber hinaus wird das Erstellen eines risikobasierten Testkonzeptes empfohlen.

Die Verordnung mit allen Festlegungen können Sie nach deren Veröffentlichung - ebenso wie die vorgesehene Bußgeldhöhe bei Nichtbeachtung - hier nachlesen:
 
Bußgeldkatalog zur SächsCoronaNotVO, gültig ab 01.05.2022
 
Da die Landkreise und Kreisfreien Städte als zuständige Gesundheitsbehörde weitere verschärfende Maßnahmen anordnen können, beachten Sie bitte auch die Veröffentlichungen unseres Landkreises Meißen unter:
Kreis Meißen Corona

 

Corona-Schutz-Verordnung

Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung finden Sie auch, wie alle Corona-bedingten Bekanntmachungen für Sachsen, auf folgender Seite: 
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Für Fragen rund um das Thema COVID-19-Impfung hat das Bundesministerium für Gesundheit ebenfalls eine Seite eingerichtet: 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de


Bitte schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln beachten und der Empfehlung zum Tragen von Masken folgen.
Bitte passen Sie auf sich auf und bleiben Sie bitte gesund!

Ihre Manuela Gajewi