Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 - Information des Einwohnermeldeamtes

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen die folgenden Informationen zukommen lassen:
Bis Ende Dezember besteht noch die Möglichkeit Kinderreisepässe für die Dauer von einem Jahr zu beantragen bzw. zu verlängern, wenn noch Gültigkeit besteht. Dies ist möglich, solange der Vorrat an Vordrucken besteht.
Ab Januar 2024 werden dann für Kinder Personalausweise oder Reisepässe mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt.
Forberger
Einwohnermeldeamt Gemeinde Priestewitz