Hinweise zur Grundsteuerreform
Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
mit Wirkung zum 31.12.2024 verlieren alle bisher versandten Grundsteuerbescheide per Gesetz für die Zukunft Ihre Gültigkeit. Sie erhalten hierzu keinen Aufhebungsbescheid o.ä.
Voraussichtlich Mitte Januar erhalten alle Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide. Diese gelten ab dem Jahr 2025 und sind auch in den Folgejahren gültig, außer Sie erhalten einen geänderten Bescheid.
Der Gemeinderat Priestewitz hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 für die Grundsteuer A und B einen Hebesatz i. H. v. jeweils 425 % beschlossen. Die Festlegung der Hebesätze erfolgte so, dass das Grundsteueraufkommen 2025 dem Grundsteueraufkommen 2024 entsprechen soll. D.h. Ziel ist, dass die Gemeinde Priestewitz keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuerreform erzielt.
Natürlich wird es auf Grund unterschiedlicher Gegebenheiten vor Ort so sein, dass einzelne Grundstückseigentümer zukünftig mehr Grundsteuer zahlen, während für andere Eigentümer die Belastung geringer sein wird. Dies kann die Gemeinde Priestewitz nicht beeinflussen, da für die Festsetzung der Grundsteuer der durch das Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag bindend ist.
Sollten Sie Einwände gegen die Höhe des Grundsteuermessbetrages haben oder nicht mehr Eigentümer des im Bescheid benannten Grundstücks sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Bitte überprüfen Sie den Bescheid auf die Zahlungsmodalitäten. Grundsätzlich behalten erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen ihre Gültigkeit. Sollten uns jedoch im Rahmen der Grundsteuerreform bisher unbekannte Eigentumswechsel bekannt geworden sein, hat dies ggf. zum Wechsel des Buchungszeichens und damit zum Erlöschen der Lastschrifteinzugsermächtigung geführt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eine neue Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen. Das Formular hierzu kann schriftlich oder telefonisch in der Gemeindeverwaltung angefordert oder auf unserer Homepage unter www.priestewitz.de/formulare.html abgerufen werden.
Ggf. eingerichtete Daueraufträge sind entsprechend bei Ihrer Bank anzupassen oder zu löschen.
Bei Rückfragen zu den Bescheiden können Sie sich gern während der Öffnungszeiten an Frau Stößer (03522-511423) wenden.
J. Schneider
Kämmerin